DIE LINKE Kreisverband Oldenburg-Land

DIE LINKE kritisiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13. März 2018, wonach auf Formularen, so zum Beispiel bei Sparkassen, nur eine männliche Ansprache ausreichend sei. Sie fordert nun von den niedersächsischen Sparkassen, aus eigenem Antrieb und ohne auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu warten, die Ansprache auf Formularen zu korrigieren.

Zu dem Urteil erklärt Kreszentia Flauger, Sprecherin im Landesrat Linker Frauen: „Es ist eben nicht so, dass durch das Wort „Kunde“ jeder Mensch angesprochen wird. Im Kern geht es darum, dass Männer angesprochen werden und Frauen lediglich mit gemeint sind, dabei aber verschwinden. Das ist nach jahrzehntelangem Kampf um die Gleichberechtigung absolut unverständlich, denn Gleichberechtigung bedeutet auch gleiche Teilhabe bei der Sprache.“

Die Klägerin Marlies Krämer, die gegen eine nur männliche Ansprache in Sparkassenformularen klagte, hat angekündigt, diesen Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof zu tragen. Flauger fordert, nicht so lange zu warten: „Gerade die Sparkassen als öffentliche Institute sollten sich nicht so zieren. Ich fordere den Sparkassenverband Niedersachsen auf, von sich aus eine Korrektur für alle niedersächsischen Sparkassen vorzunehmen. Dieser minimale technische Aufwand rechtfertigt es nicht, sämtliche Sparkassenkundinnen falsch anzusprechen.“