DIE LINKE Kreisverband Oldenburg-Land

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Kreszentia Flauger,
Ratsherrin der Stadt Wildeshausen, DIE LINKE

Zum Artikel „Brandbrief“: Massive Kritik an Vergaberichtlinie für städtische Grundstücke“ vom 6. Februar 2024

Kreszentia Flauger, Linke-Ratsmitglied, kritisiert den „Brandbrief“ von Ulrich Stolle, über den wir
am Dienstag berichteten, scharf: „Was er da zur Vergabe von Grundstücken und zu Bewerbungen
darauf schreibt, ist in großen Teilen falsch und in anderen Teilen Spekulation und Unterstellung.“

Stolle hatte in seinem Brief an die Ratsfraktionen geschrieben: „Kulturtypisch kinderreiche Familien aus dem kurdisch-irakischen Umfeld ziehen nach Wildeshausen und weisen vor Ort eine
Anstellung nach. Damit sind sie im Sinne der Vergaberichtlinie punktetechnisch kaum noch zu
schlagen.“ Dem widerspricht Flauger „Nach Vergaberichtlinie gibt es einen Punkt für ein Kind und drei Punkte für zwei oder mehr Kinder. Der Rat hat bewusst entschieden, bei mehr Kindern nicht noch mehr Punkte zu vergeben. Hinzu kommt, dass die Vegaberichtlinie vorsieht, die Hälfte der nach Punkten zu vergebenden Grundstücke auf Bewerbungen ohne minderjährige Kinder im Haushalt zu vergeben. Kinderlose Paare und die „typischen einheimischen Familien mit wenigen Kindern“ sind also mitnichten, wie vom Stolle behauptet, „vom städtischen Grundstücksmarkt faktisch ausgeschlossen“.

Auch die weitere Systematik des Vergabesystems steht Flaugers Auffassung nach Stolles
Ausführungen entgegen: „Einheimische werden hier gegenüber Zugezogenen keinesfalls
benachteiligt. Wer hier schon einmal gewohnt hat, bekommt zwei Punkte, wer länger als 5 Jahre
hier wohnt oder gewohnt hat, vier Punkte, bei mehr als zehn Jahren 6 Punkte. Außerdem
bekommen Menschen, die länger als drei Jahre in Wildeshausen arbeiten, zwei Punkte, ab 5
Jahren 4 Punkte und ab zehn Jahren 6 Punkte. Niemand, der hierherzieht, um, wie Herr Stolle
schreibt, das Vergabesystem systematisch auszunutzen, kann das mit drei Punkten für seine
Kinder ausgleichen.“

Stolles Vermutung, „dass Kapitalanleger aus [dem kurdisch-irakischen] Umfeld systematisch
kinderreiche Landsleute als Bewerber vorschicken“, stehe laut Flauger die Vergaberichtlinie
entgegen, weil sie dazu verpflichte, die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst zu bewohnen, das auch nachzuweisen, und das Grundstück auch vorher weder zu verkaufen noch zu tauschen. Bei Verstößen werde eine Konventionalstrafe von 50 Prozent des Kaufpreises fällig.

„Vielleicht sollte Herr Stolle, statt unterstellend zu spekulieren, woher die Leute das Geld haben,
auch zur Kenntnis nehmen, dass viele der Grundstückserwerber mit Migrationshintergrund hier voll integriert sind, arbeiten, ein geregeltes Einkommen haben und vielleicht besser situiert sind als er sich das bei Menschen mit Migrationsgeschichte vorzustellen vermag.“, empfiehlt die Linke-
Ratsfrau dem Briefschreiber.

Sie bestreitet weiter Stolles Behauptung, dass „regelmäßig um die 90 Prozent der Grundstücke an
eine „kulturfremde Minderheit“ vergeben werden. Zwar könne sie Details der Grundstücksvergabe
wegen der Nichtöffentlichkeit des Verwaltungsausschusses nicht öffentlich machen, aber die
Behauptung stimme so schlicht nicht.

Flauger rätselt: „Ulrich Stolle ist Wildeshauser Immobilienfachmann und sollte die Vergaberichtline
kennen. Ich frage mich, was ihn antreibt. Verbreitet er wider besseres Unwahrheiten oder hat er
sich nicht die Mühe gemacht, die öffentlich zugängliche Richtlinie einmal zu lesen?“

Sie fährt fort: „Es mag Herrn Stolle als Geschäftsführer der Komfort-Bau-Immobilien GmbH nicht
freuen, wenn ein anderes Unternehmen viele Häuser baut. Es mag ihm auch nicht recht sein,
wenn viele Menschen nicht-deutschen Ursprungs vor Bargloy wohnen. Das ist aber kein Grund,
bestimmte Bevölkerungsgruppen in so abstoßender Weise in ein schlechtes Licht zu stellen und
Unwahrheiten zu verbreiten. Ich hoffe sehr, dass Realismus und Verstand Ideologie schlagen
können und sich der Rat mehrheitlich nicht zu sehr von Ulrich Stolle beeinflussen lässt. Es wäre
ein großer Fehler, ihm zu folgen und bei kommenden Vergaben Bewerber mit
Migrationshintergrund gezielt zu diskriminieren, um eine Diskriminierung Deutscher auszugleichen, die es gar nicht gegeben hat und nicht gibt.“

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